Rechtsprechung
   BFH, 21.08.2008 - VII B 243/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17958
BFH, 21.08.2008 - VII B 243/07 (https://dejure.org/2008,17958)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2008 - VII B 243/07 (https://dejure.org/2008,17958)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2008 - VII B 243/07 (https://dejure.org/2008,17958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Effektiver Rechtsschutz gegen den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    AO § 85; ; AO § ... 322 Abs. 3; ; AO § 322 Abs. 3 Satz 1; ; AO § 322 Abs. 4; ; FGO § 69; ; FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1988 - VII B 85/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung

    Auszug aus BFH, 21.08.2008 - VII B 243/07
    Demgegenüber habe der Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluss vom 25. Januar 1988 VII B 85/87, BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566) in der AdV den zutreffenden einstweiligen Rechtsschutz gesehen.

    Der Kläger selbst führt in seiner Beschwerde den Senatsbeschluss in BFHE 152, 53, BStBl II 1988, 566 an, in dem der Verwaltungsaktcharakter der Anträge an das Vollstreckungsgericht nach § 322 AO festgestellt wird.

  • BFH, 06.02.2007 - X B 89/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Versorgungsausgleich

    Auszug aus BFH, 21.08.2008 - VII B 243/07
    Vielmehr liegt darin die Behauptung eines Verstoßes gegen das materielle Recht, der allein die Revisionszulassung nicht rechtfertigt (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2007 X B 89/06, BFH/NV 2007, 958).
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 131/92

    Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes in das

    Auszug aus BFH, 21.08.2008 - VII B 243/07
    Im Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII B 131/92 (BFH/NV 1993, 460) hat der Senat nochmals ausdrücklich bestätigt, dass es sich bei den Vollstreckungsmaßnahmen nach § 322 AO um nach § 69 FGO aussetzungsfähige Verwaltungsakte handelt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17

    Antrag der Behörde auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens - fehlende

    Damit erzeugt die in Rede stehende Bestätigung unmittelbare Rechtswirkung nach außen und greift in das rechtlich geschützte Individualinteresse des Antragstellers ein, weil sie dessen Stellung als Verfahrensbeteiligter im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nachteilig gestaltet (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - VII B 85/87 -, juris Rn. 32 ff., und vom 21. August 2008 - VII B 243/07 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht